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Allgemeine Geschäftsbedingen für Privatkunden

I. Allgemeines

 

1.    Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Sissygraphics by Saskia Hartmann, nachfolgend Fotografin genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.    “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge, etc.)

 

II. Urheberrecht

 

1.    Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.

2.    Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des   Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

3.    Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars, an die Fotografin, über.

5.    Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, ggf. speziell gewünschte Requisiten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist, angegeben auf der Rechnung (7 Tage), und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  3. Eine verbindliche Terminsicherung, sowie die detaillierte Ausarbeitung eines vereinbarten Fototermins erfolgt erst nach Vorkasse der veranschlagten Pauschale. Diese Beträgt 100% des vereinbarten Shootingpreises.

  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

 

IV. Haftung

 

  1. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

  1. Nach dem Shooting stellt die Fotografin dem Auftraggeber alle gelungenen Bilder per Picdrop zur Auswahl zur Verfügung.

  2. Sobald die Finale Auswahl vom Auftraggeber getroffen und bestätigt wurde, werden die Lichtbilder durch die Fotografin fertig bearbeitet. Die Fotografin bearbeitet die Lichtbilder in einem angemessenen Zeitrahmen, je nach Aufwand, innerhalb von einer bis sechs Wochen, und lässt dem Auftraggeber das Endergebnis per Picdrop zum Download, als digitale Web-Datei, zukommen. Auf Wunsch und gegen einen Aufpreis können die Bilddateien auch auf einem Datenstick übergeben werden.

  3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: 
    –  Storno bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin: 20% 
    – Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, 
    – ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung oder Vorkasse geleistet wurde. Die Anrechnung der gezahlten Stornogebühren auf ein später erfolgendes Shooting des selben Auftraggebers kann nach Ermessen der Fotografin erfolgen. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers durch den Auftraggeber für ein Shooting in selber Auftragshöhe entfallen die Stornogebühren.

  4. Sollte die Fotografin aus gesundheitlichen Gründen ein Shooting verschieben müssen, so erfolgt die Stellung von drei möglichen Ersatzterminen. Passen diese dem Auftraggeber nicht, erfolgt die Rückerstattung der Anzahlung in Höhe von 100%.

  5. Ungünstige Wetterverhältnisse können zu Terminverschiebungen führen, welche nicht zur Rückerstattung der Anzahlung berechtigen. Hier werden ebenfalls Ersatztermine gestellt. Sollten die Gegebenheiten dann trotzdem kein Shooting zulassen erfolgt die Ersattung in Form eines Gutscheins.

 

VI. Datenschutz

 

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 
VII. Bildbearbeitung und Auslieferung

 

  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist grundsätzlich nicht gestattet!

  3. Der Auftraggeber wird gebeten, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich  mit dezentem, sichtbaren Wasserzeichen der Fotografin zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Media wie Facebook, Instagram, private oder öffentliche Foren, etc. 

  4. Die Bilder werden dem Kunden ausschließlich in guter Auflösung mit Wasserzeichen zur Verfügung gestellt. Der hochwertige Druck wird über die Fotografin auf das gewünschte Medium veranlasst, damit Unstimmigkeiten und Farbabweichungen möglichst vermieden werden. Daher ist die Druckdatei bei der Fotografin hinterlegt und gegen einen Aufpreis von 5,00 € pro Bild zu erwerben. 

 

VIII. Lieferzeiten und Reklamationen

 

  1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2-6 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. 
    Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

  3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden.

 

IX. Salvatorische Klausel


Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. 
Sissygraphics by Saskia Hartmann, Saskia Hartmann, Preußisch-Eylau Straße 18, 27283 Verden, Tel.: 015142825444, www.sissygraphics.de, mail: info@sissygraphics.de

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